Zutrittskontrolle
Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt.

Für die mit einer Personen- und Gepäckkontrolle verbundenen unvermeidlichen Unannehmlichkeiten; insbesondere Wartezeiten - in Stoßzeiten von bis zu 15 Minuten - an den Kontrollpunkten bitten wir um Verständnis. Wir sind sicher, dass diese Maßnahmen, die an immer mehr Gerichten im Bundesgebiet durchgeführt werden, einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung auch Ihrer Sicherheit im Gebäude leisten.

Sie werden gebeten, Ihre Ankunft bei Gericht zeitlich so zu gestalten, dass Sie trotz dieser Verzögerung rechtzeitig zum Termin erscheinen.

Besuche der Behörde in Gruppen/Schulklassen sind aus organisatorischen Gründen bei der Verwaltung anzukündigen (Telefon: 0281 144-207). Die Mitnahme von Gepäck (Rucksäcken) führt zu einer zeitlich verzögerten Einlasskontrolle.

Es ist nicht gestattet, Tiere mitzubringen.

Wir weisen auf das im gesamten Gebäude geltende absolute Rauchverbot hin.