Die folgenden Notizen sollen über die große Tradition der Rechtspflege in Wesel informieren. Aufgrund der Stofffülle sind nur kurze Hinweise möglich, die keinen vollständigen Überblick liefern können.

Das Gerichtswesen in der Zeit der Grafen und Herzöge von Kleve

Historisches Rathaus Quelle: Stadtarchiv Wesel

Im Zuge der Stadtrechtserhebung von Wesel im September 1241 durch Junggraf Dietrich von Kleve erhielt die Stadt u. a. bedeutende Gerichtsrechte, die durch Erweiterungen, insbesondere durch das Privilegium Maius (Großes Privileg) von 1277, bestätigt wurden.

In Wesel gab es ein Halsgericht, das über Mord, Totschlag, Körperverletzung, Dieb-stahl, Raub, Hehlerei, Brandstiftung, Drucken und Verbreiten von Hetzschriften, Ehebruch, Bigamie, Hurerei, Urkundenfälschung und Viehdiebstahl zu entscheiden hatte. Das Urteil im Halsgericht sprachen alleine Schöffen als gewählte Bürgervertreter Wesels. Sie übten die Rechtsprechung unter Leitung eines gräflichen Richters aus.

Anfangs hielt man die Gerichtsverhandlungen - wie zur damaligen Zeit allgemein üblich - vor allen Bürgern im Freien auf einem Platz zwischen Fischmarkt und Friedhof der Willibrordikirche ab. 1493 wurde wegen Platzmangels das Tägliche Gericht vom seinerzeitigen Richthaus, in dem es sich seit 1406 befand, in das Rathaus verlegt. 1523 folgten die Hochgerichtsverhandlungen.

Die Grundsteinlegung zur Rekonstruktion der Fassade des architektonisch bedeu-tenden Weseler Rathauses erfolgte im Oktober 2007.

Für Wesel galt das Gericht der Reichsstadt Dortmund als Oberhof; es wurde bei schwierigen gerichtlichen Entscheidungen in Anspruch genommen.

Gefangene wurden in vier der fünf Tore der Altstadt von Wesel untergebracht, von denen spätestens 1403 das Viehtor das Hauptgefängnis wurde. Seit 1524 wurden sämtliche Verhafteten im Mühlenturm am Kaldenberg untergebracht. Als städtisches Gefängnis diente später die Viehpforte.

Hinrichtungen wurden außerhalb von Wesel auf dem Galgenberg vollstreckt.

Aus dieser Zeit stammt einer der wertvollsten Weseler Kunstschätze, die sogenannte „Eidesleistung“ des Weseler Meisters Derick Baegert von 1493/1494. Das Bild stellt den Schwur eines Bürgers vor Gericht dar. Der Auftrag dazu wurde anlässlich der Verlegung des Gerichts in das Rathaus erteilt.

 

Unter brandenburgischer Herrschaft

Eidesleistung Quelle: Stadtarchiv Wesel

Die Neuzeit und die damit verbundenen militärischen und politischen Veränderungen schufen neue Machtverhältnisse und brachten andere Justizstrukturen mit sich. So  fiel das Herzogtum Kleve mit Wesel nach dem Tode des Herzogs Johann Wilhelm im Jahre 1609 an Brandenburg-Preußen.

Durch ein Reglement des preußischen Königs Friedrich II. vom 3. Oktober 1753 wurden zur Beseitigung bestehender Missstände (uneinheitliche Prozessführung im Land, keine gleichförmigen Gerichte und fehlende einheitliche Gerichtsverfassung)  im ehemaligen Herzogtum Kleve vier collegialische Landgerichte in Kleve, Xanten, Wesel und Dinslaken errichtet, während in den anderen klevischen Städten die dort bestehenden Gerichte in ihrer alten Form erhalten blieben. Zusammengefasst im Landgericht Wesel wurden die Untergerichte Bislich, Brünen und Wesel.

 Eine königliche Verordnung vom 21. November 1766 sieht für den Bereich des Herzogtums Kleve die Einrichtung eines zentralen Criminal-Gerichts zu Wesel vor, dem damit die alleinige Verfolgung der schweren Straftaten im Bereich des Herzogtums Kleve unter Ausschaltung der lokalen Untergerichte übertragen wurde. Dadurch sollte erreicht werden, dass die Strafsachen schneller und gründlicher als bisher erledigt werden konnten. Die personelle Ausstattung des Gerichts in Wesel war nach heutigen Maßstäben bescheiden: ein Richter, ein Gerichtsschreiber und zwei Boten.

Nach Abschluss seiner Untersuchungen hatte das Gericht in Wesel seine Akten sofort der königlichen Regierung in Kleve zu übersenden, die nach Lage der Akte zu entscheiden und ggf. zu urteilen hatte. Infolge der Schaffung dieses Criminial-Gerichts wurde wegen der unzureichenden Gefängnisverhältnisse die Einrichtung eines Zucht- und Arbeitshauses in Wesel erforderlich, das 1776 seinen Betrieb im sogenannten Blankenberger Hof in Wesel aufnahm.

Die preußischen Könige versuchten, gegen die Auswüchse der Rechtspflege einzuschreiten und durch Verordnungen, wie die „Allgemeine Gerichtsordnung“ und das „Allgemeine Landrecht“, der Rechtspflege eine feste Grundlage zu geben.

Die napoleonische Zeit und die Reformen des 19. Jahrhunderts

Kreisgerichtsgebäude Quelle: Stadtarchiv Wesel

Nach dem Verlust der klevischen Gebiete und der Gründung des Großherzogtums Berg durch Napoleon wurden im Jahre 1810 der „Code civile“ und im Jahre 1811 die französische Friedensgerichtsverfassung eingeführt.

Nach den Befreiungskriegen und der Wiedervereinigung der klevischen Gebiete mit Preußen erhielt das preußische Recht wieder Geltung. Durch Patent vom 9. August 1814 wurde für den rechtsrheinischen Teil des vormaligen Herzogtums Kleve usw. zusammen mit dem Allgemeinen Landrecht und der Allgemeinen Gerichtsordnung auch die frühere preußische Gerichtsverfassung wieder eingeführt:

Es entstanden Königliche Land- und Stadtgerichte u. a. in Duisburg und Wesel, die lediglich die Funktion eines Gerichts erster Instanz hatten.

Nach einem „Verzeichnis des Personals bei den 5 Land- und Stadt-Gerichten im Regierungs-Departement Cleve rechter Rheinseite, nebst Angabe des Jurisdictions - Bezirkes“ in einer Beschreibung des damaligen Regierungsbezirkes Kleve, veröffentlicht 1818, betrugen die Einwohnerzahlen der zum Gerichtsbezirk gehörigen Bürgermeistereien: 10.215 (Wesel), 3.464 (Ringenberg) und 4.670 (Schermbeck).

 Eine statistische Erhebung für den Regierungsbezirk Düsseldorf, die 1836 publiziert wurde, stellt folgende Einwohnerentwicklung für den Weseler Gerichtsbezirk dar:

1792               18.700

1811               24.307

1834               32.014

Eine Preußische Verordnung vom 2. Januar 1849 regelte die Einrichtung eines Kreisgerichts in Wesel, das 1851 etwa 65.000 Gerichtseingesessene hatte. Es war mit einem Direktor und neun Mitgliedern besetzt, von denen je 1 Richter in Dinslaken, Rees und Emmerich tätig war.

Wesel war bei etwa gleicher Größe gegenüber Duisburg bevorzugt, weil hier das Schwurgericht für die Kreise Wesel, Duisburg und Essen abgehalten wurde. Aus diesem Grund saß auch der Staatsanwalt in Wesel. Die Staatsanwaltschaft wurde ebenfalls 1849 eingerichtet.

Amtsgericht vor 1945 Quelle: Stadtarchiv Wesel

Als Folge der Ausbreitung des Kohlebergbaus und der Industrie verschob sich der Schwerpunkt: Zum 1. Oktober 1874 wurde der Sitz der Staatsanwaltschaft, zum 1. September 1876 das Schwurgericht nach Duisburg verlegt.

Statistische Zahlen von 1874: 73.000 Eingesessene; 8 Richter, 8 Anwälte.

 Infolge des Preußischen Gesetzes betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 erfolgte die Errichtung eines Landgerichts in Duisburg, zugehörig zum Oberlandesgerichtsbezirk Hamm.

Die Verordnung betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 regelt u. a. die Einrichtungen von Amtsgerichten in Wesel, Rees, Emmerich u. Dinslaken zum 1. Oktober 1879.

Das 20. Jahrhundert

Durch Gesetz vom 2. Januar 1905 wurde der Landgerichtsbezirk Duisburg vom OLG-Bezirk Hamm abgetrennt und dem Bezirk des neu gebildeten OLG Düsseldorf zugeteilt.

Amtsgericht Wesel im Juni 1951 Quelle: Stadtarchiv Wesel
In Zusammenhang mit der kommunaler Neugliederung 1975 wurde das Amtsgericht Rees aufgehoben und ein Teil des Gerichtsbezirks dem Amtsgericht Wesel zugeteilt. Das Amtsgericht Wesel wechselte 1984 vom Gerichtsgebäude an der Ritterstraße zu seinem heutigen Standort am Herzogenring.
Neuer Anbau Quelle: Stadtarchiv Wesel
Ursprünglich befand sich darin das im April 1912 eingeweihte Weseler Gymnasium, das nach der im 2. Weltkrieg im Februar 1945 erfolgten Beschädigung (65 %) wieder aufgebaut worden war. Das Gerichtsgebäude ist ein dreigeschossiger barockisierender Winkelbau aus Backstein mit Basaltwerksteinsockel und Architekturteilen aus Sandstein. Seit 1987 steht es unter Denkmalschutz.
Postkarte Königliches Gymnasium Quelle: Stadtarchiv Wesel
 
Städtisches Gymnasium mit Wohnung Quelle: Stadtarchiv Wesel

 

Quellen:

Dr. Martin Wilhelm Roelen, Studien zur Topographie und Bevölkerung Wesels im Spätmittelalter, Teil I in: Studien und Quellen zur Geschichte von Wesel; Wesel 1989

Paul Bernds, Wesel Lebendige Stadtgeschichte Band 1; 2. Auflage, Wesel, 1990

Karl Emsbach, Politische Geschichte der Stadt Wesel 1666 – 1815 in: Geschichte der Stadt Wesel, Band 1; Düsseldorf 1991

Hans Reckmann, Das Gerichtswesen in Land und Stadt von Wesel und Dinslaken im ausgehenden Mittelalter  in: Heimatkalender des Kreises Wesel 1985; Kleve 1984

Hans Reckmann, Die Jurisdiktionsgerichte des Herzogtums Kleve im 17.und 18.Jahrhundert  in: Kalender für das Klever Land auf das Jahr 1985; Kleve 1984

Hans Reckmann, Die Reform der Untergerichte im Herzogtum Kleve unter König Friedrich II. in: Kalender für das Klever Land auf das Jahr 1979; Kleve 1978

Hans Reckmann, Der Landrätliche Kreis Wesel von 1753  in: Heimatkalender des Kreises Wesel 1981; Kleve 1980

Hans Reckmann, Strafrecht und Strafvollzug in Cleve-Mark im 18. Jahrhundert  in: Kalender für das Klever Land auf das Jahr 1978; Kleve 1977

Beschreibung des Regierungs-Bezirks Cleve, nach seinem Umfange, seiner Verwaltungs-Eintheilung und Bevölkerung …; Kleve 1818

Dr. Johann Georg von Viebahn, Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf, Erster Theil; Düsseldorf 1836

Dr. Manfred Cuypers, Die Geschichte des Landgerichts Duisburg  in: Hundert Jahre Landgericht und Landgerichtsbezirk Duisburg, Festschrift zum Jubiläum 1979; Duisburg, 1979 

Fotos: Stadtarchiv Wesel