Das Amtsgericht Wesel hat folgende Sprechzeiten eingerichtet:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag                  08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

  • zusätzlich am Donnerstag      11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Die Zahlstelle des Amtsgerichts Wesel ist Dienstag und Freitag geschlossen.

Die Bediensteten des Amtsgerichts Wesel haben Gleitzeit. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass außerhalb der vorgenannten Zeiten keine Anträge oder Erklärungen abgegeben werden können.

Für die Aufnahme eines Erbscheinsantrags oder die Erklärung einer Erbschaftsausschlagung vereinbaren Sie bitte über unsere Nachlassabteilung einen Termin.

Die Beantragung eines Berichtigungsscheins für Beratungshilfe kann schriftlich über das Formular Beratungshilfeschein oder persönlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (0281 144 0) erfolgen. Die entsprechenden Formulare sind unter der Rubrik Rechtsinfos/Formulare/Beratungshilfe abrufbar. 

In Eilfällen werden Sie selbstverständlich während der gesamten Dienstzeit bedient. Ein Eilfall liegt in der Regel dann vor, wenn bis zur nächsten regulären Sprechzeit ein unwiederbringlicher Rechtsverlust droht. Außerhalb der Sprechzeiten müssen Sie allerdings mit längeren Wartezeiten rechnen, da nachmittags nicht alle Arbeitsplätze besetzt sind.

Entsprechendes gilt für die telefonische Erreichbarkeit der Serviceeinheiten.

Bitte rufen Sie nach Möglichkeit während der Sprechzeiten an.