Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Auf dieses Konto können Sie Geld überweisen:

Postbank Essen AG
IBAN: DE15 3601 0043 0017 4804 30
BIC: PBNKDEFF


In Zwangsversteigerungssachen gilt eine andere Bankverbindung:

Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADEDD

Bitte geben Sie das Aktenzeichen des Versteigerungs-Vefahrens an.

Bei Hinterlegungen gilt folgende Kontoverbindung:

Deutsche Bundesbank (Filiale Dortmund)
IBAN: DE57 4400 0000 0041 0015
BIC: MARKDEF1440

Bitte geben Sie das Hinterlegungsgericht und das Hinterlegungsaktenzeichen an.


Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022