Schiedspersonen für Schermbeck
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Felisiak, Sven | Heinrich-von-Gemen-Str. 47 46514 Schermbeck Tel.-Nr.: 02853 8579170 | Schermbeck |
1.Vertretung: Ufermann, Andreas | Am Rathaus 3 46514 Schermbeck Tel.-Nr.: 02853 5793 |
Gemeinde Schermbeck
Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck
Tel.-Nr.: 02853 910-0 , Telefax: 02853 910-119
E-Mail: info@schermbeck.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung