Schiedspersonen für Schermbeck
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
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Felisiak, Sven | Heinrich-von-Gemen-Str. 47 46514 Schermbeck Tel.-Nr.: 02853 8579170 | Schermbeck |
1.Vertretung: Ufermann, Andreas | Am Rathaus 3 46514 Schermbeck Tel.-Nr.: 02853 5793 |
Gemeinde Schermbeck
Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck
Tel.-Nr.: 02853 910-0 , Telefax: 02853 910-119
E-Mail: info@schermbeck.de
Keine aktuellen Daten ?
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Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
Weitere Informationen
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