Schiedspersonen für Schermbeck

Der im Online-Formular eingegebene Wohnort wird nicht dauerhaft gespeichert,
sondern nur temporär zur Verarbeitung genutzt.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Felisiak, SvenHeinrich-von-Gemen-Str. 47
46514 Schermbeck
Tel.-Nr.: 02853 8579170
Schermbeck
1.Vertretung:
Ufermann, Andreas
Am Rathaus 3
46514 Schermbeck
Tel.-Nr.: 02853 5793
Weitere anerkannte Gütestellen für Schermbeck
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Gemeinde Schermbeck
Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck
Tel.-Nr.: 02853 910-0 , Telefax: 02853 910-119
E-Mail: info@schermbeck.de

Keine aktuellen Daten ?

Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter streitschlichtung@jm.nrw.de E-Mail-Symbol zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.

Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung