Anträge, die über die kostenpflichtige Internetplattform gestellt wurden, sind unwirksam.

Der Direktor eines Amtsgerichts des Oberlandesgerichtsbezirks Düsseldorf berichtet davon, dass bislang sechs unwirksame Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen (nebst Ausweiskopien der Antragstellenden) durch die Black Forest Verlag GmbH gestellt wurden.

Das Internetangebot des Dienstleistungsportals Black Forest Verlag lautet:
„Mit unserem Service können Sie Ihre Dokumente für Ihr Haus oder Ihr Grundstück in nur einem Prozess beantragen, kontaktlos zur Behörde, bequem von zu Hause.“

Da die zu leistenden Unterschriften mit einem Touchpad oder Computermaus vorgenommen werden, wird die rechtsgültige handschriftliche Unterschrift lediglich vorgetäuscht. Es handelt sich auch um keine wirksame elektronische Unterschrift im Sinne von § 126a Abs. 1 BGB.